Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites: Hürden abbauen, Chancen nutzen
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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz für Websites: Hürden abbauen, Chancen nutzen
Das BFSG setzt einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer barrierefreien digitalen Gesellschaft. Es schafft die Grundlage, damit Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Produkte und Dienstleistungen für alle zugänglich werden. Doch was bedeutet das für Webseitenbetreiber? Und wie kann aus der Pflicht eine echte Chance werden? Antworten darauf findet ihr in unserem Blogartikel.
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?
Das BFSG setzt den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht um. Das Gesetz tritt schrittweise in Kraft und richtet sich an Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen für die Öffentlichkeit anbieten. Im Fokus stehen unter anderem:
- Webseiten und mobile Anwendungen,
- Selbstbedienungsterminals,
- E-Commerce-Plattformen,
- Online-Banking-Dienste.
Für Webseitenbetreiber bedeutet dies, dass sie ihre digitalen Angebote bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei gestalten müssen. Die Anforderungen gelten sowohl für neue als auch für bestehende Webseiten.
Das Gesetz richtet sich primär an Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz von über 2 Millionen Euro, mit Ausnahmen für Kleinstunternehmen. Reine B2B Angebote fallen zunächst nicht in den Geltungsbereich.
Was bedeutet Barrierefreiheit im Kontext von Webseiten?
Eine barrierefreie Webseite ist so gestaltet, dass sie von allen Menschen genutzt werden kann – unabhängig von individuellen Einschränkungen wie Seh-, Hör- oder Motorikbeeinträchtigungen. Das BFSG orientiert sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), einem internationalen Standard für barrierefreie Webinhalte. Dessen wichtigste Prinzipien lauten:
Wahrnehmbarkeit
Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von allen Nutzern wahrgenommen werden können. Dazu gehört:
- Texte benötigen ausreichende Kontraste.
- Alternativtexte müssen für Bilder hinterlegt werden.
- Videos sollten mit Untertiteln oder Audiobeschreibungen ausgestattet sein.
Bedienbarkeit
Nutzer müssen alle Funktionen der Webseite problemlos bedienen können, z. B.:
- Formulare
- Navigation mit der Tastatur statt nur mit der Maus.
- Konsistente und intuitive Menüs.
Verständlichkeit
Inhalte und Funktionen sollten klar und leicht verständlich sein. Dazu gehören eine einfache Sprache, eindeutige Links und eine intuitive Benutzerführung.
Robustheit
Webseiten müssen mit verschiedenen Endgeräten und Hilfsmitteln wie Screenreadern kompatibel sein.
Welche Anforderungen kommen auf Webseitenbetreiber zu?
Neben den genannten Standards des WCAG müssen betroffene Webseiten folgende Kriterien erfüllen:
- Betreiber sind verpflichtet, eine leicht auffindbare Erklärung zur Barrierefreiheit bereitzustellen, in der sie die Zugänglichkeit ihrer Webseite beschreiben. Diese Erklärung sollte regelmäßig aktualisiert werden.
- Nutzer müssen die Möglichkeit haben, Barrieren zu melden oder Hinweise zur Verbesserung der Zugänglichkeit zu geben.
Schritte zur Umsetzung
Für Webseitenbetreiber, die sich auf die Anforderungen des BFSG vorbereiten möchten, bieten sich folgende Schritte an:
- Audit der aktuellen Webseite: Lassen Sie Ihre Webseite von uns auf Barrierefreiheit prüfen. Dies gibt Ihnen einen Überblick über bestehende Schwachstellen.
- Schulungen: Sensibilisieren Sie Ihre Entwickler- und Marketingteams für das Thema Barrierefreiheit und die Anforderungen des BFSG.
- Technische Anpassungen: Implementieren Sie die notwendigen Änderungen, um die WCAG-Standards zu erfüllen.
- Regelmäßige Tests: Barrierefreiheit ist ein fortlaufender Prozess. Testen Sie Ihre Webseite regelmäßig mit geeigneten Technologien.
Was passiert bei Verstößen?
Das BFSG sieht klare Konsequenzen für die Nichteinhaltung der Vorschriften vor. Webseitenbetreiber, die ihre digitalen Angebote nicht barrierefrei gestalten, müssen mit Bußgeldern rechnen.
Warum Barrierefreiheit eine Chance ist
Barrierefreiheit sollte nicht nur als gesetzliche Pflicht betrachtet werden, sondern als Chance, die Reichweite und Nutzerfreundlichkeit der eigenen digitalen Angebote zu verbessern. Hier einige Vorteile:
Erweiterung der Zielgruppe:
Etwa 10 % der Bevölkerung in Deutschland leben mit einer Behinderung. Hinzu kommen ältere Menschen, deren motorische oder sensorische Fähigkeiten nachlassen. Barrierefreie Webseiten erreichen diese Nutzergruppe besser.
Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit:
Maßnahmen wie klare Navigation, hohe Kontraste und übersichtliche Inhalte kommen nicht nur Menschen mit Behinderungen zugute, sondern verbessern die Nutzererfahrung für alle.
Suchmaschinenoptimierung (SEO):
Barrierefreie Webseiten werden von Suchmaschinen besser indexiert, da strukturierte Inhalte und Alternativtexte auch für Algorithmen besser lesbar sind.
Positive Wahrnehmung der Marke:
Unternehmen, die sich für Inklusion und Barrierefreiheit einsetzen, stärken ihr Image und positionieren sich als sozial verantwortungsbewusst.
Fazit
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz stellt nicht nur eine gesetzliche Herausforderung dar, sondern bietet auch die Möglichkeit, digitale Angebote inklusiver und nutzerfreundlicher zu gestalten. Unternehmen, die frühzeitig handeln, können sich Wettbewerbsvorteile sichern und ihre Zielgruppen besser erreichen. Barrierefreiheit ist kein „Nice-to-have”, sondern ein „Must-have” – für eine digitale Welt, die für alle zugänglich ist.
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